Ferialpraktikum im Wiener Krankenanstaltenverbund

Der Wiener Krankenanstaltenverbund nimmt in den Sommermonaten Juli und August 2020 wieder Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten auf. Bewerbungen dafür können  im Vorstandsbereich Personal der Generaldirektion eingebracht werden.

Nachstehend sind alle diesbezüglichen Informationen zusammengefasst. Für Detailfragen steht Ihnen
der Vorstandsbereich Personal, Abteilung für Einzelpersonalangelegenheiten, 
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 7/1,
Telefon: +43 1 40409-60445, 60446 und 60449,
E-Mail: ferialpraktikum@wienkav.at 
gerne zur Verfügung.

Informationen für FerialpraktikantInnen

Das Angebot an Ferialtätigkeiten richtet sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Schulen und Studienrichtungen mit Schwerpunkt im Gesundheitswesen sowie technischer Fach- oder Studienrichtungen. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, die Pflichtpraktika vorweisen müssen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Verwaltung Ferialpraxisplätze in Dienststellen des Wiener KAV angeboten.

Ferialpraktika können grundsätzlich nur in den Monaten Juli oder August in der Dauer von mindestens vier Wochen absolviert werden, ein Kalendermonat darf jedoch nicht überschritten werden. Es können maximal zwei Ferialpraktika bei der Stadt Wien (inklusive KAV) absolviert werden.

Bei den angegebenen Praktikumsplätzen handelt es sich um eine Vollzeitbeschäftigung mit einer 40 Stunden Woche.  

      1. Ausbildungsbezogene Voraussetzungen
      2. Bewerbungszeit
      3. Bewerbungsdetails
      4. Bewerbungsmöglichkeiten
      5. Auswahlverfahren
      6. Entlohnung
      7. Kontakt 


1. Ausbildungsbezogene Voraussetzungen

Bei der Auswahl für Ferialpraxisplätze können Bewerbungen von Interessentinnen und Interessenten mit folgendem Ausbildungsstand zum Zeitpunkt der Absolvierung der Ferialpraxis berücksichtigt werden:

  • SchülerInnen nach Absolvierung der 6. Stufe einer allgemeinbildenden höheren Schule sowie SchülerInnen nach Absolvierung der 2. Stufe einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (ab der 10. Schulstufe)
  • Studierende an Sonderformen solcher Schulen (wie z. B. an Kollegs) oder
  • Studierende an Universitäten und Fachhochschulen

 Die Ausbildung darf zum Zeitpunkt der Absolvierung der Ferialpraxis noch nicht abgeschlossen sein. 


2. Bewerbungszeit

Bewerbungen können im Zeitraum 1. September bis 15. Jänner für den darauf folgenden Juli oder August eingebracht werden. Die Auswahl für die Praktikumsplätze erfolgt im Frühjahr. Zusagen erfolgen ausschließlich schriftlich durch den Vorstandsbereich Personal.


3. Bewerbungsdetails

Die Bewerbung hat schriftlich zu erfolgen. Wir ersuchen Sie, der Bewerbung keine Originaldokumente anzuschließen.

Ihre Bewerbung soll folgende Unterlagen enthalten:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Kopie des letzten Jahreszeugnisses oder - wenn bereits vorhanden - des Semesterzeugnisses, bei Studierenden die Studienbestätigung (Inskriptionsbescheinigung, Bestätigung über den Studienerfolg oder Diplomprüfungszeugnis)

Aus der Bewerbung beziehungsweise dem Lebenslauf sollte jedenfalls Folgendes ersichtlich sein:

  • Persönliche Daten (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • Besuchte Universität, Fachhochschule oder Schule (Schultyp), Studien- beziehungsweise Fachrichtung, Studienabschnitt beziehungsweise Schulstufe
  • Angabe, wenn die Absolvierung des Praktikums schulrechtlich oder hochschulrechtlich vorgeschrieben ist
  • Eventuell vorhandene spezielle Kenntnisse und Interessen
  • Bevorzugter Einsatzmonat (Juli oder August)

Ein Einsatz in dem von Ihnen bevorzugten Bereich oder Monat kann nicht garantiert werden.

Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Staaten als aus EWR-Mitgliedstaaten benötigen eine Beschäftigungsbewilligung (Arbeitserlaubnis, Befreiungsschein) nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, außer es handelt sich um eine Ferialtätigkeit, welche Schülerinnen und Schülern eines geregelten Lehr- oder Studienganges an einer inländischen Bildungseinrichtung mit Öffentlichkeitsrecht vorgeschrieben ist (Pflichtpraktikum). 


4. Bewerbungsmöglichkeiten

  • per E-Mail an: ferialpraktikum@wienkav.at
  • postalisch an:
    Wiener Krankenanstaltenverbund - Generaldirektion
    Vorstandsbereich Personal-Abteilung für Einzelpersonalangelegenheiten
    1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 7/1 


5. Auswahlverfahren

Die Auswahl erfolgt primär nach dem erzielten Schulerfolg (Zeugnis) und der Gestaltung der Bewerbung sowie dem Bedarf aufgrund der zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze und den Möglichkeiten aufgrund der Ausbildung, die absolviert wird. Ein positives Auswahlkriterium ist auch, wenn die Absolvierung des Praktikums schulrechtlich oder hochschulrechtlich vorgeschrieben ist (Pflichtpraktikum). Die Erfolgsaussichten der Bewerbung werden allerdings auch dadurch bestimmt, dass die Zahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze mehrfach übersteigt. 


6. Entlohnung


Personen, die während einer schulischen Ausbildung oder während eines Studiums an einer Fachhochschule oder einer Universität im Rahmen eines Ferial- oder eines Pflichtpraktikums während der Schul- bzw. Semesterferien beschäftigt werden, gebührt für die Dauer dieses Praktikums ein monatliches Gehalt in der Höhe von 610,00 Euro. 


7. Kontakt

Vorstandsbereich Personal-Abteilung für Einzelpersonalangelegenheiten
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 7/1
Telefon: +43 1 40409-60445, 60446 und 60449
E-Mail: ferialpraktikum@wienkav.at

 


 
 

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