Wiener Gebietskrankenkasse - Außenstelle im Wilhelminenspital
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Schwerpunkte
Der Antrag auf chefärztliche Bewilligung für Medikamente oder Heilbehelfe wird von der Station bzw. Ambulanz veranlasst.
Wenn ein Medikament oder eine andere Leistung Ihrer Sozialversicherung einer Bewilligungspflicht unterliegt, reicht die Station oder die Ambulanz den erforderlichen Antrag direkt bei Ihrer Sozialversicherung ein. Sie erhalten vor Ihrer Entlassung alle nötigen Bewilligungen.