Ombudsstelle
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Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen!
Sollten Sie einmal nicht zufreiden sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde einzubringen:
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- Station (Stationsführende/r Oberärztin/-arzt bzw. Stationsschwester/-pfleger)
- Abteilung (Abteilungsvorstand bzw. Oberschwester/-pfleger)
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